AGB

Kapitel 1 – Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

NonvisioN Werbeproduktion GmbH & Co. KG

Zurmaiener Straße 9–11

54292 Trier

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung, Herstellung, Veredelung, Gestaltung, Beschaffung, den Import sowie den Verkauf von Werbeartikeln, Merchandisingartikeln, Textilien, Druckerzeugnissen und sonstigen Produkten und Dienstleistungen der NonvisioN Werbeproduktion GmbH & Co. KG (nachfolgend „NonvisioN“).

2. Die AGB gelten gegenüber

Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB,

juristischen Personen des öffentlichen Rechts,

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen,

Vereinen,

Verbänden,

Stiftungen sowie

sonstigen Auftraggebern,

soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.

4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn NonvisioN ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Das Schweigen auf derartige Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.

5. Individuelle Vereinbarungen zwischen NonvisioN und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

6. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

NonvisioN bietet insbesondere folgende Leistungen an:

Lieferung von Werbeartikeln

Veredelung von Werbeartikeln

Textildruck

Stickerei

Lasergravur

UV-Druck

Digitaldruck

Tampondruck

Siebdruck

Sublimationsdruck

DTF- und Transferdruck

Werbemittelimporte

Sonderanfertigungen

individuelle Produktentwicklung

Verpackungs- und Konfektionierungsleistungen

Lager- und Versanddienstleistungen

Fulfillment-Leistungen

Direktversand an Endkunden

Grafik- und Layoutleistungen

Erstellung von Druckdaten

Beschaffung von Werbeartikeln national und international.

§ 3 Rangfolge der Vertragsunterlagen

Für den Vertrag gelten in folgender Reihenfolge:

individuelle Vereinbarungen

schriftliche Auftragsbestätigung

Angebot

diese AGB

gesetzliche Vorschriften.

Bei Widersprüchen gilt stets die höherrangige Regelung.

§ 4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Soweit Vertragsunterlagen in weiteren Sprachen bereitgestellt werden, dient dies ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Maßgeblich bleibt ausschließlich die deutsche Fassung.

 

§ 5 Salvatorische Wirkung einzelner Regelungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kapitel 2 – Vertragsschluss, Angebote und Auftragsabwicklung

§ 6 Angebote

Sämtliche Angebote von NonvisioN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Produktabbildungen, Kataloge, Prospekte, Preislisten, technische Zeichnungen, Muster, Produktbeschreibungen sowie Angaben auf Internetseiten dienen ausschließlich der allgemeinen Produktbeschreibung und stellen keine Garantie für bestimmte Eigenschaften dar.

Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen hinsichtlich Form, Farbe, Material, Konstruktion oder Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.

Angebote gelten grundsätzlich für die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer. Fehlt eine entsprechende Angabe, beträgt die Bindungsfrist 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.

§ 7 Vertragsschluss

Die Präsentation von Waren oder Dienstleistungen im Internet, in Katalogen oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

eine schriftliche Auftragsbestätigung,

eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail),

die Übersendung einer Produktionsfreigabe,

den Versand der Ware,

den Beginn der Ausführung des Auftrags.

Automatisch erzeugte Eingangsbestätigungen bestätigen lediglich den Eingang einer Bestellung und stellen noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

NonvisioN ist berechtigt, Bestellungen innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen oder abzulehnen.

 

§ 8 Individuelle Sonderanfertigungen

Individuell gestaltete oder produzierte Werbeartikel werden ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers hergestellt.

Als Sonderanfertigungen gelten insbesondere:

bedruckte Werbeartikel

bestickte Textilien

gravierte Produkte

Sonderfarben

Sonderverpackungen

Sondergrößen

Individualanfertigungen

Importproduktionen

Produkte mit Firmenlogos

Produkte mit Vereinswappen

Produkte mit personenbezogenen Motiven.

Mit Produktionsbeginn gilt der Auftrag als verbindlich.

Änderungen nach Produktionsbeginn können nur berücksichtigt werden, soweit dies technisch möglich ist. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Bereits entstandene Produktions-, Material-, Einrichtungs-, Grafik-, Werkzeug-, Programmierungs- oder Importkosten bleiben auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach Produktionsbeginn storniert.

§ 9 Korrekturabzüge und Produktionsfreigabe

Sofern vereinbart, erhält der Auftraggeber vor Produktionsbeginn einen digitalen oder physischen Korrekturabzug.

Die Freigabe kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

Mit Erteilung der Produktionsfreigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere:

die Richtigkeit sämtlicher Texte,

Schreibweisen,

Telefonnummern,

Internetadressen,

E-Mail-Adressen,

Logos,

Bildmotive,

Größen,

Positionierungen,

Farben,

Stückzahlen.

Nach erfolgter Freigabe gehen sämtliche daraus resultierenden Fehler zu Lasten des Auftraggebers, soweit diese bereits im Korrekturabzug erkennbar waren.

Änderungen nach erfolgter Freigabe können zusätzliche Kosten sowie Lieferzeitverlängerungen verursachen.

 

 

§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen,

notwendige Freigaben rechtzeitig zu erteilen,

Rückfragen unverzüglich zu beantworten,

gesetzliche Kennzeichnungspflichten mitzuteilen,

besondere Anforderungen an Verpackung, Versand oder Kennzeichnung rechtzeitig mitzuteilen.

Verzögerungen, die durch unterlassene Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

 

§ 11 Kommunikationswege

Vertragsrelevante Erklärungen können in Textform erfolgen.

Als Textform gelten insbesondere:

E-Mail,

elektronische Kundenportale,

digitale Freigabesysteme,

Dokumente mit elektronischer Signatur.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstiger Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

Mitteilungen an die zuletzt bekannte Anschrift oder E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, soweit gesetzlich zulässig.

 

Kapitel 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

§ 12 Preise

12.1 Allgemeines

Es gelten die Preise gemäß dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung der NonvisioN Werbeproduktion GmbH & Co. KG (nachfolgend „NonvisioN“).

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden.

Verpackungs-, Versand-, Transport-, Zoll-, Einfuhr-, Versicherungskosten sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

 

 

§ 13 Preisgrundlagen

Angebote beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten:

Materialpreisen,

Rohstoffkosten,

Transportkosten,

Frachtraten,

Zollabgaben,

Energiekosten,

Lohnkosten,

Wechselkursen (bei Importgeschäften).

Bei individuell kalkulierten Projekten gelten ausschließlich die im Angebot genannten Leistungen.

Nicht enthalten sind insbesondere:

nachträgliche Änderungen,

zusätzliche Korrekturschleifen,

erneute Musterfertigungen,

Expressproduktionen,

zusätzliche Verpackungsleistungen,

Teillieferungen auf Kundenwunsch,

Sonderetikettierungen,

Konfektionierungsarbeiten außerhalb des Angebots.

Diese Leistungen werden nach Aufwand oder gemäß aktueller Preisliste berechnet.

 

§ 14 Preisänderungen

Bei Verträgen mit Unternehmern ist NonvisioN berechtigt, vereinbarte Preise anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenbestandteile verändern. Dies betrifft insbesondere:

Einkaufspreise,

Materialkosten,

Frachtkosten,

Energiepreise,

Zoll- und Einfuhrabgaben,

gesetzliche Abgaben,

Wechselkurse bei Importware.

Preisanpassungen erfolgen nur in dem Umfang, in dem sich die genannten Kosten tatsächlich verändert haben. Kostensenkungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie Kostensteigerungen.

Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisänderungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.

 

§ 15 Muster und Prototypen

Musterlieferungen dienen der Prüfung von Material, Verarbeitung und Ausführung.

Muster können kostenpflichtig sein.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt keine Rücknahme von individuell angefertigten Mustern.

Werkzeug-, Einrichtungs-, Film-, Klischee-, Stickprogramm-, Gravur- oder Druckvorbereitungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 16 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Für Neukunden, Sonderanfertigungen oder Importgeschäfte kann NonvisioN angemessene Vorauszahlungen oder vollständige Vorkasse verlangen.

Vereinbarte Anzahlungen sind unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig.

Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung und nach Vorliegen sämtlicher für die Produktion erforderlichen Daten und Freigaben.

 

§ 17 Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Während des Verzugs ist NonvisioN berechtigt,

weitere Lieferungen zurückzuhalten,

laufende Produktionen auszusetzen,

vereinbarte Zahlungsziele für weitere Aufträge zu widerrufen,

Vorauszahlung für zukünftige Aufträge zu verlangen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Verbraucher können nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

Unternehmer können nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 19 Bonitätsprüfung

NonvisioN ist berechtigt, vor Annahme größerer Aufträge eine Bonitätsprüfung durchzuführen, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.

Ergibt sich nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruchs, kann NonvisioN angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen oder – nach den gesetzlichen Voraussetzungen – die weitere Leistung bis zur Sicherheitsleistung verweigern.

§ 20 Elektronische Rechnungen

Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung per E-Mail oder über ein Kundenportal einverstanden, sofern keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.

§ 21 Eigentum an Produktionsmitteln

Klischees, Stickprogramme, Gravurdaten, Druckformen, Werkzeuge, Filme, Stanzformen und vergleichbare Produktionsmittel bleiben – auch bei gesonderter Berechnung – Eigentum von NonvisioN, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über eine Eigentumsübertragung getroffen wurde.

NonvisioN bewahrt diese Produktionsmittel für einen angemessenen Zeitraum auf, ist jedoch nicht verpflichtet, sie dauerhaft zu archivieren.

Kapitel 4 – Lieferung, Versand, Gefahrübergang und Annahmeverzug

§ 22 Lieferfristen

22.1 Allgemeines

Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von NonvisioN ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Lieferfristen beginnen erst, wenn

der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,

sämtliche Druckdaten vollständig vorliegen,

notwendige Freigaben erteilt wurden,

vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind,

alle technischen Einzelheiten geklärt sind.

Verzögert sich die Auftragsbearbeitung durch den Auftraggeber, verlängern sich sämtliche Lieferfristen entsprechend.

 

§ 23 Lieferverzögerungen

Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die NonvisioN nicht zu vertreten hat.

Hierzu gehören insbesondere

höhere Gewalt,

Naturkatastrophen,

Pandemien,

Streiks,

Aussperrungen,

behördliche Maßnahmen,

Energieengpässe,

Rohstoffknappheit,

Lieferverzögerungen von Vorlieferanten,

Hafen- oder Containerengpässe,

Zollverzögerungen,

Krieg,

Cyberangriffe auf Logistiksysteme.

Über wesentliche Lieferverzögerungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

Dauert das Leistungshindernis länger als acht Wochen an, können beide Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 24 Teillieferungen

NonvisioN ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 25 Versand

Die Wahl des Versandunternehmens erfolgt durch NonvisioN, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift.

Mehrere Lieferadressen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Zusätzliche Versandkosten für Express-, Termin- oder Inselzustellungen trägt der Auftraggeber.

§ 26 Gefahrübergang

Gegenüber Unternehmern

Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

Gegenüber Verbrauchern

Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über.

Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher selbst einen nicht von NonvisioN benannten Transportdienstleister beauftragt hat.

§ 27 Annahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, gerät er nach den gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug.

Während des Annahmeverzugs ist NonvisioN berechtigt,

Lagerkosten,

Transportkosten,

Rücksendekosten,

Mehraufwendungen

gesondert zu berechnen.

Nach angemessener Fristsetzung kann NonvisioN die gesetzlichen Rechte geltend machen.

§ 28 Abrufaufträge

Werden Lieferungen auf Abruf vereinbart, sind sämtliche Abrufe innerhalb der vereinbarten Abruffrist vorzunehmen.

Erfolgt kein rechtzeitiger Abruf, ist NonvisioN berechtigt,

die Ware vollständig zu liefern,

Lagerkosten zu berechnen oder

nach angemessener Fristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend zu machen.

 

Kapitel 5 – Druckdaten, Freigaben, Farben und Produktionsbedingungen

§ 29 Druckdaten

1. Der Auftraggeber stellt sämtliche Druckdaten, Logos, Grafiken, Texte und sonstigen Vorlagen rechtzeitig in einem für die Produktion geeigneten Format zur Verfügung.

2. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten insbesondere folgende Dateiformate als geeignet:

PDF/X

AI

EPS

SVG

TIFF

PNG (bei geeigneter Auflösung)

JPEG in Druckqualität.

3. Die Prüfung der Druckdaten erfolgt ausschließlich auf offensichtliche technische Verwendbarkeit.

Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der überlassenen Daten erfolgt nicht.

4. Für Fehler in den gelieferten Druckdaten übernimmt NonvisioN keine Haftung.

Dies gilt insbesondere für

Schreibfehler,

Farbdefinitionen,

Beschnitt,

Auflösung,

Transparenzen,

eingebettete Schriften,

fehlende Verknüpfungen,

Rechtschreibung,

Layoutfehler,

Barcode- oder QR-Code-Funktionen,

fehlerhafte Vektordaten.

5. Wünscht der Auftraggeber eine weitergehende Druckdatenprüfung oder grafische Bearbeitung, erfolgt diese ausschließlich gegen gesonderte Vergütung.

 

§ 30 Datenprüfung

NonvisioN prüft Druckdaten ausschließlich auf offensichtliche technische Verwendbarkeit.

Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nicht geprüft werden insbesondere

Rechtschreibung,

Grammatik,

Telefonnummern,

Internetadressen,

QR-Codes,

Barcodes,

Farbdefinitionen,

Markenrechte,

Urheberrechte,

inhaltliche Richtigkeit.

 

§ 31 Farbabweichungen

Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellungen, Digitalproofs, Andrucken und Endprodukt sind technisch nicht vollständig vermeidbar.

Geringfügige Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar.

Dies gilt insbesondere bei

Textilien,

Keramik,

Holz,

Glas,

Metall,

Naturmaterialien,

Recyclingmaterialien.

Pantone-, HKS- oder RAL-Farben können nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 32 Material- und Produktionsabweichungen

Produktionsbedingte Unterschiede hinsichtlich

Materialstruktur,

Oberfläche,

Gewicht,

Farbe,

Größe,

Verarbeitung,

Haptik

stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich oder technisch unvermeidbar sind und die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

§ 33 Korrekturabzüge

Korrekturabzüge dienen ausschließlich der Freigabe.

Nach Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für sämtliche freigegebenen Inhalte.

Nachträgliche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.

§ 34 Produktionsfreigabe

Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere

Texte,

Logos,

Farben,

Größen,

Positionierungen,

Stückzahlen,

Personalisierungen,

Motive.

Fehler, die bereits im freigegebenen Korrekturabzug erkennbar waren, begründen grundsätzlich keine Mängelansprüche.

§ 35 Mehr- und Minderlieferungen

Bei individuell produzierten Werbeartikeln sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % zulässig, sofern dies handelsüblich oder technisch unvermeidbar ist.

Berechnet wird ausschließlich die tatsächlich gelieferte Stückzahl.

Bei besonders kleinen oder außergewöhnlich großen Produktionsmengen können branchenübliche Toleranzen gelten, sofern diese dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden.

 

§ 36 Aufbewahrung von Produktionsdaten

Druckdaten, Stickprogramme, Gravurdaten, Klischees und vergleichbare Produktionsunterlagen werden von NonvisioN für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.

Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung besteht nicht.

Der Auftraggeber sollte eigene Sicherungskopien sämtlicher Produktionsdaten vorhalten.

Kapitel 6 – Sonderanfertigungen, Individualisierung und Produktionsbesonderheiten

§ 37 Individuell gefertigte Produkte

Individuell hergestellte oder veredelte Produkte werden ausschließlich nach den Vorgaben des Auftraggebers gefertigt.

Hierzu gehören insbesondere:

Werbeartikel mit Firmenlogo

Textilien mit Stickerei oder Druck

Lasergravuren

UV-Drucke

Tampondrucke

Siebdrucke

Digitaldrucke

Sublimationsdrucke

DTF- und Transferdrucke

Sonderfarben

Sonderverpackungen

Einzelpersonalisierungen

Seriennummern

QR-Codes

Namensdrucke

Aufgrund der Individualisierung können diese Produkte nicht ohne erheblichen wirtschaftlichen Aufwand anderweitig verwendet oder verkauft werden.

 

§ 38 Änderungen während der Produktion

Änderungswünsche nach Produktionsbeginn bedürfen der Zustimmung von NonvisioN.

Bereits entstandene Kosten für

Material,

Werkzeuge,

Rüstzeiten,

Druckformen,

Stickprogramme,

Gravurdaten,

Personal,

Importkosten,

Logistik

werden dem Auftraggeber berechnet.

Liefertermine verlängern sich entsprechend.

 

 

§ 39 Produktionsbedingte Toleranzen

Produktionsbedingte Abweichungen können insbesondere auftreten bei

Textilfärbungen

Holz

Glas

Keramik

Metall

Naturleder

Kork

Bambus

Recyclingmaterialien

Diese stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

§ 40 Ersatzlieferungen

Sollte ein bestellter Artikel aufgrund höherer Gewalt oder Lieferproblemen dauerhaft nicht verfügbar sein, ist NonvisioN berechtigt, nach vorheriger Abstimmung einen gleichwertigen Ersatzartikel anzubieten.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen.

 

§ 41 Lager- und Abrufproduktionen

Auf Wunsch können Waren eingelagert und in Teilmengen ausgeliefert werden.

Hierüber wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Lagerkosten können gesondert berechnet werden

Kapitel 7 – Eigentumsvorbehalt

§ 42 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von NonvisioN.

Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 43 Weiterveräußerung

Unternehmer sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.

Bereits jetzt tritt der Unternehmer sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an NonvisioN ab.

NonvisioN nimmt diese Abtretung an.

§ 44 Verarbeitung

Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware, geschieht dies für NonvisioN.

Bei Verbindung mit fremden Sachen erwirbt NonvisioN Miteigentum entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware.

§ 45 Zugriff Dritter

Der Auftraggeber hat NonvisioN unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder Pfändungen erfolgen.

§ 46 Herausgabeverlangen

Bei Zahlungsverzug oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist NonvisioN berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

Ein Herausgabeverlangen stellt nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag dar.

Kapitel 8 – Gewährleistung, Reklamationen und Mängelrechte

§ 47 Untersuchungs- und Rügepflicht

Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Mängelrechte.

 

§ 48 Reklamationen

Eine Reklamation soll enthalten:

Rechnungsnummer

Auftragsnummer

Produktbezeichnung

Beschreibung des Mangels

Fotos des Mangels

Angabe der betroffenen Stückzahl

Dies erleichtert eine schnelle Bearbeitung. Gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

 

§ 49 Nacherfüllung

Liegt ein Mangel vor, kann NonvisioN nach eigener Wahl 1) nachbessern oder 2) Ersatz liefern, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.

§ 50 Ausschluss der Gewährleistung

Keine Mängel sind insbesondere Schäden oder Beeinträchtigungen, die entstehen durch

unsachgemäße Verwendung,

fehlerhafte Lagerung,

normale Abnutzung,

eigenmächtige Veränderungen,

fehlerhafte Druckdaten,

fehlerhafte Freigaben,

ungeeignete Pflege,

nicht geeignete Waschverfahren bei Textilien,

ungeeignete Reinigungsmittel,

mechanische Beschädigungen nach Übergabe.

§ 51 Verjährung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.

Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, Garantieübernahmen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 52 Kulanzleistungen

Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und begründen keinen Rechtsanspruch für zukünftige Fälle.

Kapitel 9 – Haftung

§ 53 Grundsatz der Haftung

NonvisioN haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NonvisioN nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

arglistigem Verschweigen eines Mangels,

übernommenen Garantien,

Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

§ 54 Haftung für Druckdaten

NonvisioN haftet nicht für Fehler, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Druck-, Stick-, Gravur- oder sonstigen Produktionsdaten beruhen.

Dies gilt insbesondere für:

Schreib- oder Satzfehler,

falsche Telefonnummern,

Internet- oder E-Mail-Adressen,

QR-Codes,

Barcodes,

Farbdefinitionen,

Logos,

Bildauflösungen,

Urheberrechtsverletzungen.

Hat der Auftraggeber einen Korrekturabzug freigegeben, gelten die dort erkennbaren Inhalte als genehmigt.

 

§ 55 Haftung bei Lieferverzug

Kommt NonvisioN mit einer verbindlich vereinbarten Lieferung in Verzug, richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgefallene Werbeaktionen oder mittelbare Schäden besteht nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

 

§ 56 Haftungshöchstgrenze

Soweit gesetzlich zulässig und keine zwingenden Haftungstatbestände entgegenstehen, ist die Haftung von NonvisioN bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Kapitel 10 – Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte

§ 57 Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Rechte verfügt.

Dies betrifft insbesondere:

Marken,

Logos,

Vereinswappen,

Fotos,

Grafiken,

Schriftarten,

Designs,

Slogans,

Persönlichkeitsrechte,

Urheberrechte.

§ 58 Freistellung

Verletzt die vom Auftraggeber bereitgestellte Vorlage Rechte Dritter, stellt der Auftraggeber NonvisioN von berechtigten Ansprüchen Dritter frei.

Die Freistellung umfasst die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

NonvisioN wird den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 59 Referenznennung

NonvisioN darf den Auftraggeber nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen oder Bilder der gefertigten Produkte zu Werbezwecken verwenden.

Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 60 Eigentum an Entwürfen

Entwürfe, Layouts, Designs, Reinzeichnungen und sonstige kreative Leistungen von NonvisioN bleiben urheberrechtlich geschützt.

Nutzungsrechte gehen nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über.

Eine Weitergabe oder Bearbeitung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der Zustimmung von NonvisioN.

Kapitel 11 – Verbraucherrechte und Widerruf

§ 61 Verbraucherrechte

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und Verbraucherverträge.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben durch diese AGB unberührt.

 

§ 62 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufsrecht richtet sich nach der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

 

§ 63 Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren,

die nicht vorgefertigt sind und

für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder

die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Hierzu können insbesondere gehören:

individuell bedruckte Werbeartikel,

gravierte Produkte,

bestickte Textilien,

personalisierte Geschenke,

Einzelanfertigungen.

 

§ 64 Rücksendungen

Rücksendungen sind vorab mit NonvisioN abzustimmen.

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs gelten die gesetzlichen Regelungen über die Rückabwicklung.

 

Kapitel 12 – Datenschutz und Vertraulichkeit

§ 65 Verarbeitung personenbezogener Daten

NonvisioN verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, die auf der Internetseite von NonvisioN abrufbar ist.

 

§ 66 Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies

zur Vertragserfüllung erforderlich ist,

gesetzlich vorgeschrieben ist oder

der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.

Empfänger können insbesondere sein:

Versanddienstleister,

Druckereien,

Stickereien,

Gravurbetriebe,

Produktionspartner,

Lieferanten,

Zahlungsdienstleister,

IT-Dienstleister.

Sämtliche Empfänger werden sorgfältig ausgewählt und – soweit gesetzlich erforderlich – auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet.

§ 67 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für

Kalkulationen,

Preislisten,

Entwürfe,

Produktionsverfahren,

Geschäftskonzepte,

Kundenlisten,

Marketingstrategien.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen,

die allgemein bekannt sind,

rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder

aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

 

§ 68 Auftragsverarbeitung

Soweit NonvisioN personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien – soweit erforderlich – einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Kapitel 13 – Produktsicherheit und gesetzliche Konformität

§ 69 Produktsicherheit

NonvisioN liefert Produkte entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden Produkte mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Sicherheitsinformationen an Endkunden weiterzugeben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 70 Rückrufmaßnahmen

Werden nachträglich sicherheitsrelevante Risiken bekannt, informieren sich die Vertragsparteien unverzüglich gegenseitig.

Erforderliche Rückruf-, Warn- oder Korrekturmaßnahmen werden in gegenseitiger Abstimmung durchgeführt.

Jede Partei trägt die Kosten der Maßnahmen, soweit sie den jeweiligen Verantwortungsbereich betreffen.

 

§ 71 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber unterstützt NonvisioN insbesondere durch:

Bereitstellung notwendiger Informationen,

Mitwirkung bei Rückrufaktionen,

Sperrung betroffener Waren,

Information seiner Abnehmer.

 

§ 72 Produkthaftung

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt

Kapitel 14 – Stornierung, Rücktritt und Vertragsbeendigung

§ 73 Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung bedarf der Zustimmung von NonvisioN.

Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Hierzu gehören insbesondere:

Grafikarbeiten,

Layout,

Satzarbeiten,

Muster,

Klischees,

Stickprogramme,

Werkzeuge,

Materialbeschaffung,

Importkosten,

Produktionskosten,

Versandvorbereitungen.

Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

§ 74 Rücktritt durch NonvisioN

NonvisioN ist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

vereinbarte Vorauszahlungen trotz Fristsetzung nicht geleistet werden,

erforderliche Druckfreigaben ausbleiben,

der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt,

die Durchführung des Auftrags aufgrund gesetzlicher Vorschriften unzulässig wäre,

der Auftraggeber offensichtlich gegen Schutzrechte Dritter verstößt.

§ 75 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Vertragspartei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

Hierzu zählen insbesondere:

Naturkatastrophen,

Krieg,

Terror,

Pandemien,

behördliche Maßnahmen,

Streiks,

Energieausfälle,

Lieferkettenstörungen,

Cyberangriffe,

Importverbote.

§ 76 Vertragsbeendigung

Mit vollständiger Erfüllung aller gegenseitigen Verpflichtungen endet das Vertragsverhältnis automatisch, soweit keine dauerhaften Verpflichtungen (z. B. Vertraulichkeit oder Eigentumsvorbehalt) fortbestehen.

 

 

Kapitel 15 – Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

§ 77 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Trier.

§ 78 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Trier.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

§ 79 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.

 

§ 80 Streitbeilegung

Für Verbraucher gilt: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Soweit diese gesetzlich vorgesehen oder durch ein Nachfolgeangebot ersetzt wurde, können Verbraucher diese zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen.

Ob NonvisioN zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder bereit ist, richtet sich nach der jeweils aktuellen gesetzlichen Lage und wird im Impressum oder auf der Internetseite bekannt gegeben.

§ 81 Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

§ 82 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.